Splendido d.o.o. Tourist agency

Hausordnung



Geehrte Gäste,

  • Im Preis der Ferienwohnung werden eingerechnet: Wasserbesorgung, elektrische Energie, Energie zum Kochen, Wasserheizung, Wäschewechsel in den Zimmern und Baderäumen.
  • Sie sind verpflichtet, Während Ihres Aufenthaltes in der Ferienwohnung, selbst sie in Ordnung zu halten und aufzuräumen.
  • Wenn Sie eine Ferienwohnung gebucht haben, bitten wir Sie, erst nach 15:00 Uhr anzureisen.
  • Wir bitten die geehrten Gäste, an dem Abreistag das Zimmer, die Ferienwohnung bis 10:00 Uhr zu verlassen, beim längeren Aufhalten werden sie verpflichtet, noch einen Tag mehr zu bezahlen.
  • Von 23:00 bis 9:00 Uhr ist es nicht erlaubt, die Ruhe zu stören.
  • Wir bitten Sie, keine Haustiere (Hunde, Katzen) ohne Erlaubnis des Gastgebers reinzuführen.
  • Besuche sind nicht erlaubt, sowie die anderen Gäste, die nicht im Zimmer oder in der Ferienwohnung unterbracht sin, zu empfangen.
  • Wenn Sie entscheiden, Ihrem Aufenthalt früer zu abzubrechen, sind Sie verplichtet, die gebuchte Aufenthaltszeit zu bezahlen.
  • Der Preis für die Benutzung der Zimmer und Ferienwohnungen für die vereinbarte Zeit wird vor der Benutzung bezahlt.
  • Sie sind verpflichtet, dem Gastgeber vor der Abreise die Ferienwohnung zu zeigen, sowie eventuellen Schaden auf den Geräten und auf dem Inventar zu bezahlen.
  • Wenn Sie die Rechnung in der Touristenagentur bezahlt haben, sind Sie verpflichtet, sie Ihrem Gastgeber vorzuzeigen.

    Anmerkung: Die Hausordnung wurde gemäss den Fremdenverkehr- Usancen verfasst

WIR DANKEN IHNEN, UNS FÜR IHREN URLAUB GEWÄHLT ZU HABEN!


HAUSORDNUNG

I . ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Paragraph 1.
Mit dieser Hausordnung werden die gegenseitigen Beziehungen, beziehungsweise Pflichten und Rechte des Dienstleistungsanbieters (im weiteren Text: Vermieter) und des Dienstleistungsnutzers (im weiteren Text: Gast) festgelegt.

II . RECHTE UND PFLICHTEN DES GASTS

Paragraph 2.
Der Gast hat das Recht:
1 . Ungestört das Zimmer/Appartement, sowie alle Einrichtungen und Räume zu nutzen, welche laut Vertrag und den geltenden Vorschriften die Gäste nutzen dürfen.
2 . Es wird versucht, alle eventuellen Reklamationen aus oben angeführtem Punkt zuerst auf gütige Weise mit dem Gastgeber zu lösen. Falls dies zu keinem Ergebnis führt, kann sich der Gast an die Agentur-den Vermittler oder an das Vorstandsorgan wenden.

Paragraph 3.

Dem Gast ist Folgendes nicht erlaubt:
1 . Das Mitbringen von leicht entzündlichen oder explosiven Materialien und Materialien (Dingen) mit starkem und unangenehmem Geruch.
2 . Das Mitbringen von Tieren, falls hierfür nicht vorherig das Einverständnis des Vermieters eingeholt wurde.
3 . Ohne Einverständnis des Vermieters in das Appartement/Zimmer andere Personen mitzubringen, welche nicht als Gäste gemeldet sind.
4 . Die Nutzung des Kochers, falls der Gast ein Zimmer nutzt.
5 . Die Änderung der Möbelaufstellung im Appartement und Zimmer (möglich nur nach Inkenntnissetzung und Erlaubnis des Gastgebers). Zerstörung der Einrichtung und der Möbel.
6 . Ruhestörung in der Zeit von ___________ Uhr und _________ Uhr, sowie das Erzeugen von überdurchschnittlichem Lärm durch die Nutzung des Radios, Fernsehers oder anderen Apparaten, beziehungsweise Musikinstrumenten.
7 . Dem Gast ist es nicht erlaubt, Dinge des Inventars aus dem Appartement zu tragen (zB Handtücher und Bettdecken usw.)

Paragraph 4.

Der Gast ist verpflichtet:
1 . Den Personalausweis oder den Reisepass dem Gastgeber oder der Agentur/dem Vermittler zwecks Anmeldung zu übergeben.
2 . Sich alleine um seine Sachen und Wertgegenstände zu kümmern, welche im Appartement/Zimmer hinterlassen wurden und der Besitzer haftet nicht für ein eventuelles Verschwinden derselbigen.
3 . Sich an die Hausordnung zu halten und die Räume, das Inventar und die Installationen mit der Rücksicht eines guten Gastgebers zu nutzen.
4 . Sich vor der Abreise abzumelden und die Dienstleistung zu bezahlen beziehungsweise dem Vermieter die Bestätigung über die einbezahlte Dienstleistung zu zeigen.
5 . Am Tag der Abreise das Zimmer/Appartement bis 10 Uhr frei zu machen. Zugang zur Unterkunft nach 14 Uhr.
6 . Das Appartement beziehungsweise die Unterkunft im selben Zustand zu hinterlassen, in welchem er diese/s zur Nutzung erhalten hat.
7 . Der Gast ist verpflichtet, Abfälle aus dem Appartement/Zimmer in den Container zu werfen, das Geschirr zu waschen und die Böden zu fegen, sowie die schmutzige Bettwäsche zusammen zu legen.
8 . Jede Änderung der Personenzahl im Appartement (Kinder mit eingenommen) muss dem Vermieter gemeldet werden.
9 . Die Klimaanlagen nach Art eines guten Gastgebers zu nutzen (beim Aufenthalts im Appartements die Außenfenster und Türen geschlossen halten und beim Verlassen des Appartements die Klimaanlage ausschalten).
10 . Beim Verlassen der Unterkunftseinheit muss der Gast unbedingt die Sonnenschirme schließen, die Beleuchtung, elektrische Apparate und Gasinstallationen ausschalten, sowie die Wasserhähne zuzudrehen.



III . RECHTEN UND PFLICHTEN DES VERMIETERS

Paragraph 5.

Der Vermieter hat das Recht:
1 . Dem Gast die Nutzung der Dienstleistung zu kündigen, welcher durch sein Verhalten die Ordnung und die Hausruhe stört.
2 . Vom Gast einen Schadenersatz zu fordern, falls dieser einen Gegenstand des Vermieters verliert, beziehungsweise falls dieser absichtlich oder groß fahrlässig einen Schaden an Gegenständen, Installationen oder dem Mobiliar des Vermieters verursacht, sowie falls er irgendeinen Teil des Inventars des Appartements/Zimmers beschädigt.
3 . In Abwesenheit des Gasts, unter besonderen Umständen, in das Appartement/Zimmer einzutreten, um das Entstehen eines möglichen Schadens oder einer Gefahr zu verhindern. Der Besitzer ist verpflichtet, den Gast beim ersten darauffolgenden Kontakt über den Eintritt in das Appartement/Zimmer zu informieren.

Paragraph 6.

Der Vermieter ist verpflichtet:
1 . Ordnung und Ruhe zu sichern und dem Gast jegliche nötige Hilfe bezüglich seiner Unterkunft zu bieten.
2 . Das Zimmer/Appartement, für welches im vorhinein die Reservierung bezahlt wurde und der Gast nicht rechtzeitig gekommen ist, 24 Stunden frei zu halten. Das Zimmer/Appartement frei zu halten, für welches der Gast für die Zeit der einstweiligen Unterbrechung des Aufenthalts bezahlt hat.
3 . Das Appartement/Zimmer nach der Abreise des Gasts zu reinigen, die Bettwäsche und die Handtücher zu wechseln. Abhängig von der Kategorie des Appartements die Handtücher alle _____ Tage und die Bettwäsche alle ____ Tage zu wechseln.
4 . Täglich die Zugänge, Treppen und den Vorhof des Gebäudes zu reinigen und aufzuräumen.
5 . Gefundene beziehungsweise vergessene Gegenstände mindestens 6 Monate aufzubewahren oder laut Vereinbarung mit dem Gast zu handeln, falls sich der Gast beim Vermieter meldet.
6 . Den Schaden zu ersetzen, welcher durch die Nichteinhaltung der Pflichten aus dieser Hausordnung entstehen würde, und welcher vom Vermieter verursacht wurde oder durch jegliche andere Person, für welche der Vermieter verantwortlich ist.

IV . ENDBESTIMMUNGEN

Paragraph 7.
Der Text dieser Hausordnung muss an einem sichtbaren Ort im Haus der Vermieters ausgehängt werden.

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